|
|
Controlling, Kontrolle, Qualitätsmanagement, Rechnungslegung.
|
|
Qualitätsmanagement: Nachweise, Qualitätsnachweise.
|
Erbrachte Leistungen oder eingebrachte Produkte werden oftmals im
weiteren Verlauf verändert, so dass im Nachhinein vielfach nicht
mehr festgestellt werden kann, ob sie den gestellten Anforderungen
entsprachen. In solchen Fällen sind Nachweise zweckdienlich, die
(nachweislich) belegen (können), inwieweit die Leistungen bzw.
Produkte den Anforderungen entsprachen.
Leitfragen zu den Nachweisen, insbesondere den
Qualitätsnachweisen:
- Wie wird festgestellt, dass erbrachten, eingebrachten,
genutzten und anerkannten Leistungen die geforderten Kriterien
erfüllen?
- Wer verlässigt sich über die erfüllten Kriterien und
bestätigt dies formell?
- Wer ist als Person oder Organisation dazu autorisiert?
- Von wem?
- Welchen Wert haben Bestätigungen oder Zertifizierungen der
autorisierten Personen oder Organisationen?
- Welche Bedeutung haben Bestätigungen oder Zertifizierungen
der autorisierten Personen oder Organisationen?
- Welche Pflichten sind den prüfenden Personen und
Organisationen auferlegt?
- Wer bezahlt die prüfenden Personen und Organisationen?
- Was geschieht, wenn die Bestätigungen oder Zertifizierungen
nicht ausgestellt werden können?
- Was geschieht, wenn die prüfenden Personen die falschen oder
irrelevanten Prüfungen vorgenommen haben?
- Was geschieht, wenn trotz Bestätigungen oder
Zertifizierungen die Kriterien offenbar nicht erfüllt waren bzw.
erfüllt gewesen sein konnten?
- Wer bezahlt die Prüfer und Zertifizierenden?
ID dieser Seite: 12_100_000
Übergeordnete Themen:
Vertiefungen, Erklärungen, Vorlagen und Anleitungen: